Donnerstag, 8. Januar 2015

Argumente für den EU-Austritt von Professor Schachtschneider

Rechtliche, politische und wirtschaftliche Argumente
für einen Austritt Österreichs aus der Europäischen Union
von Karl Albrecht Schachtschneider, Berlin
Vorbemerkungen
Nach Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG „wirkt die Bundesrepublik Deutschland zur Verwirkli­chung eines vereinten Europas bei der Entwicklung der europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grund­satz der Subsidiarität verpflichtet ist und einem diesem Grundgesetz im wesentlichen ver­gleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet“. Für die Republik Österreich gilt auf Grund der Bundes-Verfassungsgesetze nichts anderes und kann nichts anderes gelten; denn diese Grundsätze gehören zur Verfassung der Menschheit des Menschen, zur Verfassung, die mit dem Menschen geboren ist. Sie werden zudem in Deutschland durch Art. 79 Abs. 3 GG in ihrer Unabänderlichkeit geschützt. Alle diese Grundsätze werden durch die reale Europäische Union verletzt, nicht nur durch ihre Praxis, sondern schon durch die Grün­dungsverträge. Diese Union hat keine Chance, zum Recht zu finden.
Gegen das Recht kann die Union keine politische Rechtfertigung finden. Aber sie ist auch wegen ihrer Größe auf Dauer eine Gefahr für ihre Nachbarn, ja für die Welt. Sie zielt auf einen zentralistischen Großstaat, der eine Großmacht neben den anderen Groß­mächten der Welt sein soll. Großmächte gefährden als solche den Frieden. Kleine, weni­ger mächtige Staaten sind stetig durch sie in ihrer Unabhängigkeit und Selbstbestim­mung bedroht. Die Ereignisse in der Ukraine an der Grenze der Russischen Föderation erweisen diese Gefahr.
Die Union ist aber auch eine ökonomische Gefahr für die Menschen und Bürger. Bin­nenmarkt und Währungsunion haben augenscheinlich schweren Schaden für sie ange­richtet. Das gilt aber auch für die anderen Politiken, zumal für die Agrarpolitik und die Handelspolitik. Außer der verwaltungswirtschaftlichen Agrarpolitik folgen alle diese Poli­tiken einer unechten Freihandelsdoktrin. Diese nährt den Kapitalismus nicht minder als den Sozialismus. Das verbindet einen fragwürdigen Elitismus mit einem ebenso fragwür­digen Egalitarismus.
Es ist somit rechtlich und politisch wie ökonomisch und sozial geboten, die Europäische Union zu verlassen. Noch besser wäre deren Auflösung und die Vereinigung der Staaten Europas zu einem Europa der Staaten, zu einem Europa der Vaterländer, zu einer Republik der Republiken, dem „Föderalism freier Staaten“, wie Kant ihn in seiner wegweisenden Schrift „Zum ewigen Frieden“ vorgeschlagen hat. Zu diesem Europa gehört vor allem Ruß­land und dieses Europa kann kein Protektorat der Vereinigten Staaten von Amerika sein.

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