Montag, 23. März 2015

Em.Prof.Dr.Karl Socher, Universität Innsbruck: Argumente für das EU-Austritts-Volksbegehren



Die ursprüngliche Zielsetzung  der europäisch Integration  war die Schaffung einer Institution für Frieden und Wohlstand in Europa. Die EWG war am Beginn, vor allem mit der Schaffung von freiem Handel ein Instrument für die Verhinderung von Handelskriegen und Protektion und brachte durch den vermehrten Austausch Wohlstandsgewinne. Das Ziel der EWG und der EU, eine immer engere Union zu betreiben, ist aber keine Gewähr für Frieden und Wohlstand. Denn ein immer engerer Staat, ein Vereinigter Staat von Europa mit einer zentralistischen Regierung schränkt die Freiheit unterschiedlichen Völker in Europa ein und eine zentralistische Wirtschaftspolitik, sie sie seit Maastricht verfolgt wird gefährdet den Wohlstand. Sie schaltet den Wettbewerb zwischen den einzelnen Wirtschaftsgebieten aus und verringert die Selbstbestimmung  und Selbstverantwortung kleiner Länder. Beides sind die Grundlagen dafür gewesen, die Europa einst zum führenden Kontinent gemacht hatten. Seit dem Vertrag von Maastricht bin ich deshalb gegen einen Beitritt Österreichs zur EU eingetreten und habe dann auch die Einführung des Euros  abgelehnt – so wie ¾ der deutschsprachigen Ökonomen in einem Memorandum, das ich auch unterzeichnete. Die Einführung des Euros war ein politisches Experiment, dessen Folgen vorauszusehen waren. Denn die Eurozone ist kein „Optimales Währungsgebiet“ .
   Heute lehnen  3/ der Österreicherinnen und Österreicher die weitere Entwicklung der EU ab.  Das behaupte nicht ich, sondern es ist das Ergebnis einer Umfrage, die vom früheren Tiroler EU-Kommissar Dr.Franz Fischler zitiert wird. So wie in Österreich gibt es auch In anderen EU-Ländern, vor allem Großbritannien, Frankreich und auch Deutschland, immer mehr Stimmen für einen Austritt.
    In Österreich gibt es unter den 75% eine große Gruppe von Menschen, die zwar Nachteile der EU sehen, aber meinen, daß ein Austritt auch größere Nachteile bringen wird. Mir geht es darum, aufzuzeigen, daß ein geordneter, gut vorbereiteter Austritt längerfristig mehr Vorteile als Nachteile bringen wird. Ein geordneter Austritt ist heute durch den Artikel 50 des EU-Verfassungsvertrag möglich. Als es ihn noch nicht gab, hat der amerikanische Nobelpreisträger James Buchanan gesagt, daß der Mangel eines geordneten Austritts der größte Mangel der EG st. Denn er verwies auf den blutigen Bürgerkrieg in den USA, nach  rund 90 Jahren ach der Gründung der Union, der deshalb entstand, weil die Südstaaten nicht austreten konnten. Allein, dass es die Möglichkeit eines Austritts gibt, kann ein Land mit wesentlichen Interessen schützen, von der EU ungerecht behandelt zu werden.
  Deshalb ist auch ein Austritts-Volksbegehren der richtige Weg, um die EU darauf hinzuweisen, daß sie ihren Weg in die falsche, zentralistische Richtung nicht mehr fortsetzen soll. Selbst wenn das Volksbegehren nicht unmittelbar zu einem Austritt führt.
     Zu den politischen und wirtschaftlichen Folgen eines Austritts:
1.      Der Frieden in Europa wird durch den Austritt Österreichs sicher nicht gefährdet. Das heutige kleine Österreich hat den Frieden auch in der Vergangenheit  genau so wenig wie die Schweiz gefährdet. Der Frieden in Europa ist bisher in der Nachkriegszeit vor allem durch die USA geschützt worden, die auch durch ihren Eingriff den Jugoslawienkrieg beendet hat, zu dem die EU nicht fähig war, weil die EU-Länder zu unterschiedliche Stellungen zu Serbien hatten.
2.      Zu den wirtschaftlichen Folgen lässt sich grundsätzlich keine exakte, eindeutige Aussage machen, denn es kommt sehr wesentlich auf die Einzelheiten der Regelung an.  Für die Ausarbeitung stehen dafür nach dem Artikel 50 zwei Jahre Zeit zur Verfügung. Wenn bis dahin keine Einigung gefunden wird, kann Österreich allein über den Austritt entscheiden und nachteiligen Folgen möglichst vermeiden.
   Man muss sich auch klar sein, daß jede solche grundsätzliche Änderung von   Rahmenbedingungen einzelnen Gruppen auch Nachteile bringen wird. So wie die Einführung des Freihandels zwar einzelne Gruppen beeinträchtigt, auf Dauer aber für die gesamte Wirtschaft große Vorteile bringt, die die Nachteile überwiegen.
a)      Ein Vorteil ist jedenfalls der Entfall der Zahlungen an die EU. Dabei werden oft nur die Netto-.Zahlungen erwähnt. Tatsächlich müssen aber die Brutto-Zahlungen vom Budget, also den Steuerzahlern, geleistet werden. Die zurück fließenden Zahlungen kommen nicht dem Budget zugute, sondern einzelnen Subventionsempfängern, die nicht unbedingt eine Zahlung aus öffentlichen Mitteln brauchen.  Der Entfall der Brutto-Zahlungen könnte z.B. ca. die Hälfte der Steuerreform zu finanzieren helfen.
b)      Außenhandel. Eine Wiedereinführung von Zöllen ist nach den Regeln des GATT, dem fast alle Länder der Welt angehören, nicht erlaubt. Eine Aufrechterhaltung der Zollunion wäre in den Verhandlungen möglich. Wenn es nicht gelingt, könnte die Wiedereinführung der EFTA.-Freihandelszone möglich sein, die kleinere Nachteile mit sich bringt
c)       Die meisten Regelungen für den Handel und auch anderen Gebieten wäre die Rückkehr zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) der nur den Nachteil des Wegfalls der Mitbestimmung in der EU hätte, dafür aber keine Brutto-Zahlungen vorsieht. Die geringen Möglichkeiten der Mitbestimmung, die sowieso laufend eingeschränkt werden, könnten durch bilaterale Verhandlungen nach dem Beispiel der Schweiz ersetzt werden.
d)      Der freie Grenzübertritt, das Schengen-Abkommen, könnte auch bei einem Austritt behalten werden. Eine Einschränkung , um so wie in der Schweiz, die Masseneinwanderung zu verhindern, wäre aber auch zu überlegen.
e)      Das gleiche gilt für den freien Arbeitsmarkt und den freien
f)        Studenten Austausch:. Hier wäre durch eigene Abkommen möglich, den Zustrom von Studenten aus Deutschland einzuschränken, denn es ist nicht einzusehen, warum der österreichische Steuerzahler diejenige Studenten-Ausbildung bezahlen soll, die der deutsche Steuerzahler nicht bezahlen will. Studenten-Austauschprogramme, wie Erasmus, können auch mit Nicht-EU-Staaten vereinbart werden, z.B. mit USA.
g)      .Transitverkehr: es könnten Reglungen zur Einschränkung des Transitverkehrs getroffen werden, ähnlich wie die Schweiz.
h)      Für zukünftige, heute noch nicht absehbare Entwicklungen kann Österreich die für seine Situation am besten geeigneten Maßnahmen treffe und in den Fällen, in denen eine internationale Abstimmung notwendig ist, mit der EU oder anderen Organisationen verhandeln.
      3.Euro
     Rechtlich ist ein Austritt aus dem Euro nicht vorgesehen, es gilt aber die Wiener Vereinbarung über völkerrechtliche Verträge, daß bei Änderung der grundlegenden Voraussetzungen für einen Vertrag eine Auflösung erfolgen kann. Das deutsche Verfassungsgericht hat deshalb festgestellt, daß Deutschland aus dem Euro austreten könnte, wenn die grundlegende Zielsetzung des Euros, die Geldwertstabilität (Inflationsrate unter 2%) zu erhalten, nicht erreicht wird, also z.B. eine Inflation von 5% eintritt.
   Ein Euro-Austritt allein von Österreich müsste aber sehr gut vorbereitet sein, ähnlich wie der Übergang vom Schilling zum Euro.  Die jetzigen Zahlungen für Rettung von Pleite-Ländern  und -Banken, sowie des  Einlagensicherungsfonds werden nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Nur für die Zukunft könnten solche Belastungen verhindert werden. Es wäre auch wieder eine eigenständige Währungspolitik, die auf die Bedürfnisse Österreichs abgestellt werden kann, möglich. Allerdings sieht man aus dem Beispiel der Schweiz, dass ein kleines Land sich gegen die Auswirkungen einer verfehlten Politik einer grossen Währungsunion nur sehr schwer wehren kann.
   Realistisch wäre es, wenn  es zu einer Spaltung des Euro-Raums käme, dass sich Österreich dem „Nord-Euro“ (Deutschland, Niederlande, Luxemburg) anschließen könnte.
   Da aber die EU- und EZB-Politik darauf hinausläuft, mit allen Mitteln den Euro zu erhalten, wird das nur mit großen Transfer-, Banken- und Schulden-Unionen  funktionieren, in der Deutschland, Österreich und andere Nettozahler-Länder ihren Wohlstand verlieren werden. Sehr ähnlich wird es zu einer „Sozial-Union“ kommen, in der Österreich, das bisher ein Musterland für soziale Umverteilung ist, sein Sozialsystem an den durchschnittlichen Standard herunterführen muss.


     Für eine grundsätzliche Wende der Politik der EU und damit der Wiedererlangung der Freiheit und Selbstbestimmung der Länder Europas ist die Erkenntnis der fehlerhaften Entwicklung notwendig.. Gerade in Tirol, wo wir uns seit jeher für Freiheit und Selbstbestimmung einsetzen, können wir mit dem Volksbegehren für diese Ziele eintreten.





Donnerstag, 8. Januar 2015

Inge Rauscher zum EU-Austritts-Volksbegehren





                                                  Inge Rauscher mit Professor Schachtschneider in Grinzing


Wir wollen wieder ein freies, neutrales Österreich und keine Kolonie von Brüssel oder Washington. Kleine Staa­ten haben viel bessere Chancen auf umweltverträgliches Wirtschaften als der unbewegliche Koloß EU, der von Atom-, Gentechnik- und Pharmakonzernen diktiert wird.

Webseite>>>

EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN
         eingereicht am 17. 12. 2014

B E G R Ü N D U N G   des Einleitungsantrags:


So gut wie alle Versprechungen vor dem EU-Beitritt vor 20 Jahren, die damals zum mehrheitlichen  "Ja zum EU-Beitritt" geführt haben, wurden gebrochen.  Anstatt eines Aufschwungs ist es zu einer enormen Abwärtsentwicklung Österreichs auf fast allen Gebieten gekommen: von der steigenden Arbeitslosigkeit, der steigenden Staatsverschuldung, dem Verlust an Kaufkraft der breiten Masse, der steigenden Kriminalität bis hin zum zunehmenden "Bauernsterben" und den massiven Verschlechterungen im Umweltbereich. Die EU-Entscheidungsebenen  werden  nach Meinung vieler von Atom-, Gentechnik- und Pharmakonzernen diktiert und von international ausgerichteten Handelsketten, die einer mittelständisch geprägten, krisensicheren und naturverträglichen Nahversorgung keine Chance lassen.

Insbesondere die Friedenspolitik ist durch die EU-Mitgliedschaft schwerstens gefährdet. Die EU verstößt immer mehr gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker als Grundlage für Freiheit und Frieden; das Mittragen von Wirtschaftssanktionen gegenüber Rußland ist mit der gesetzlich verankerten immerwährenden Neutralität Österreichs unvereinbar. Wir wollen wieder ein freies und neutrales Österreich und keine "Kolonie" von Brüssel oder Washington und schon gar nicht wollen wir dadurch in außenpolitische Konflikte mithineingezogen werden, die uns überhaupt nichts angehen und die auch im militärischen Sinn in höchstem Maße friedensgefährdend sind. Wehret den Anfängen, sonst könnte es zu spät dafür sein!

Das in Geheimverhandlungen seit Jahren von EU und USA/Kanada vorangetriebene transkontinentale Freihandelsabkommen
TTIP bzw. CETA
wird am sichersten  durch den Austritt aus der EU für uns unwirksam, ebenso wie  die jährlichen Nettozahler-Mitgliedsbeiträge,  die Österreich für die EU seit 20 Jahren leisten muß. Von diesen, die jährlich - umgerechnet -  Milliardenbeträge in Österreichischen Schilling ausmachen, bekommt Österreich nur einen Teil  wieder zurück, dieser wird dann - propagandistischerweise - als EU-"Förderung" bezeichnet. Und nicht einmal über die Verwendung dieser - ohnehin aus unserem eigenen Geld bezahlt - "darf" (!) Österreich selbst entscheiden.  Unter dem Strich ist das seit 20 Jahren ein jährliches Verlustgeschäft für Österreich und damit ein Mitverursacher des Sozialabbaus und des Zurückfahrens der staatlichen Leistungen für die Bürger generell.

Der Austritt aus der Europäischen Union ist rechtlich abgesichert in einem eigenen Austrittsartikel im EU-Vertrag, dem Art. 50 EUV.  Darin heißt es

 in Abs. 1: Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.

 Abs. 2 lautet: Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten dieses Austritts aus und schließt das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird nach Artikel 218 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.

Abs. 3 lautet: Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Abs. 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.

Dieser Austrittsartikel wird Im Standardlehrbuch "Das Recht der Europäischen Union" von Grabitz/Hilf/Nettesheim (erschienen 2014 im Verlag C.H.Beck oHG) im Kommentarband I von Dörr auf 13 Seiten näher erläutert. Darin heißt es u.a.:

"Die wesentliche Funktion des neuen Artikel 50 ist vor allem die Schaffung von Rechtsklarheit. Artikel 50 Abs. 1 begründet das Austrittsrecht als ein einseitiges Optionsrecht jedes Mitgliedstaates. Daß es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht der Staaten handelt, ergibt sich aus der Systematik dieses Artikels insgesamt: Es wird daraus klar, daß das auszuhandelnde Austrittsabkommen für die Wirksamkeit des Austritts nicht maßgeblich ist, sodaß der Rechtsgrund für die Beendigung der Mitgliedschaft allein die einseitige Willenserklärung des Austrittstaates ist. Dies entspricht der Rechtslage nach allgemeinem Völkervertragsrecht (Rdnr. 13). Über den Wortlaut von Abs. 1 hinaus kann der austrittswillige Mitgliedstaat natürlich nicht nur 'beschließen', sondern auch ins Werk setzen." Und weiter im Fachkommentar von Dörr:

"Die Ausübung des Austrittsrechts ist in Art. 50 selber an keine materiellen Voraussetzungen geknüpft, es handelt sich also um ein freies Kündigungsrecht. Weder gegenüber den EU-Organen noch gegenüber den übrigen Mitgliedstaaten ist der Austrittstaat durch die Vorschrift zur Erläuterung seiner Beweggründe verpflichtet."

Von irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Falle des Austritts ist nirgends die Rede, ganz im Gegenteil. Österreich würde sich dadurch nicht nur die jährlichen Nettozahler-Mitgliedsbeiträge ersparen, sondern  vor allem auch alle Zahlungen für die sogenannten "Euro-Rettungsschirme".  Die milliardenschweren Einlagepflichten Österreichs im ESM würden wegfallen, ebenso die horrende Gewährleistungspflicht für den EFSF. Österreich könnte wieder seine eigene Währung, den Schilling, einführen und eine in erster Linie der österreichischen Volkswirtschaft dienende Währungspolitik betreiben.

Der Nationalrat hat jedes Recht dazu, den EU-Austritt Österreichs zu beschließen! Noch dazu, wo ein solcher Beschluß  einer verpflichtenden Volksabstimmung zu unterziehen ist, sodaß in jedem Fall das letzte Wort die Bürger - und damit EU-Befürworter und EU-Gegner gleichermaßen - haben und niemand "übergangen" werden kann. Das Anliegen dieses Volksbegehrens ist demnach ein zutiefst demokratisches, dem sich niemand verschließen sollte.

Insgesamt soll durch den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen Union weiterer Schaden von der  Bevölkerung abgewendet werden.  Die EU wird von vielen Bürgern  als lähmendes,  zentralistisches Bevormundungsinstrument mit immer diktatorischeren Zügen empfunden, das nicht mehr zukunftsfähig scheint. Kleinere, selbständige  Staaten bieten viel bessere Chancen auf eine naturverträgliche, nachhaltige  Wirtschafts- und Lebensweise, die auch den kommenden Generationen noch "Luft zum Atmen" läßt - im viele Bereiche umfassenden Sinn!



Inge Rauscher, Bevollmächtigte des EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHRENS

 


Dr. Eva Maria Barki zum EU-Austritts-Volksbegehren




 Bild: Blog Bimashofer

Die Europäische Union entfernt sich von ihrem ursprüng­lichen Ziel, Frieden auf dem Boden von Freiheit, Recht und Sicherheit zu bieten, immer weiter. Sie führt einen subversiven Kampf gegen die Demokratie und gegen die Völker und Nationen Europas. In fortschreitender, ille­gitimer Zentralisierung der Macht zu einem autoritären Regime wird die Gesellschaft marginalisiert, die Souve­ränität der Staaten aufgehoben und das in den UNO-Menschenrechtspakten als zwingendes Recht normierte Selbstbestimmungsrecht der Völker, die wesentliche, unverzichtbare und unabdingbare Grundlage für Freiheit und Frieden, mißachtet.

Helmut Schramm zum EU-Austritts-Volksbegehren

 
 Helmut Schramm mit Dr. Watschinger und Professor Dr. Schachtschneider

Wir wurden alle getäuscht: Die EU ist keine Vereinigung für den Wohlstand und Frieden. Im Gegenteil: Österreich soll in einer politischen Union untergehen. Einem Großstaat EU, der den Frieden gefährdet und die Demokratie, Freiheit und Rechtsstaat abschafft. Noch gibt es die Möglichkeit Widerstand zu leisten.



Einige wichtige Punkte:

  • der verfassungswidrige EU-Beitritt
  • die Annahme und Ratifikation der Folgeverträge von Amsterdam, Nizza und Lissabon
  • Die Einführung des Euro und die Maßnahmen zur angeblichen Rettung des Euro
  • Die EU ist funktional ein Bundesstaat
    Die von Österreichs Parlamentariern übertragenen Befugnisse sind nicht eng
    begrenzt; sondern unüberschaubar weit. Von „begrenzten Einzelermächtigungen“ zur Übertragung von Politiken an die Union kann keine Rede mehr sein. Die EU ist eine Institution, die das Recht setzt, also ein Bundesstaat – aber ohne die nötige Legitimation: ein verfasstes Volk.
  • die geheimen Handelsverträge mit den USA und Kanada
  • die neutralitätswidrige EU-Militärverfassung

Ein Hauptanliegen des Lissabonner Vertrags ist die verstärkte Aufrüstung. Dazugehören weltweite „Missionen“ (Kriege)gegen den „Terror“!

Das alles ohne Volksabstimmungen!


 Zusammengefasst kann man sagen, dass mit den EU-Verträgen eine auf Profitmaximierung ausgerichtete Po­litik betrieben wird, die entgegen der Bundesverfassung, den Menschen- und Völkerrechten ist, daher illegal, weil sie ohne Zustimmung der österrei­chischen Bevölkerung umgesetzt wird. Der wirtschaftliche Hebel der EU ist die Deregulierung aller Han­delshemmnisse. Ein wirtschaftlicher Krieg alle gegen alle. Der Sozialstaat leidet darunter. Ein Wachsen des all­gemeinen Wohlstands ist nicht in Sicht, dafür aber wächst der Reich­tum der Reichen. Die Gewinnmaxi­mierung steht im globalen Wett­bewerb im Vordergrund unter Aus­klammerung der Faktoren Soziales und Gerechtigkeit. Die Wirtschaft der EU ist ein Teil der globalen Wirt­schaft, deren Grundlage der Freihan­del ist und allen beteiligten Volkswirtschaften Vorteile vorgaukelt. Das oberste Prinzip der EU, die „Grundfreiheiten des Binnenmark­tes“ sind Freiheiten des Kapitals und der Märkte und nicht der Menschen. Die Kapitalverkehrsfreiheit etwa, vom Europäischen Gerichtshof rigo­ros durchgesetzt – hat die US-Fi­nanzmarktkrise auch in die EU gebracht. So hat die EU stark am US-Immobiliengeschäft mitspekuliert.

 Zeigen Sie den zuständigen Politikern, dass Sie mit der EU nicht einverstanden sind! Unterschreiben Sie in der Eintragungszeit für den Austritt Österreichs aus der Europäischen Union. Rund 10 Minuten Zeitaufwand für die Chance auf mehr politischer Mitsprache, mehr Kontrolle der Politik in Österreich statt einer bürokratischen EU-Diktatur, einer Haftungs- Schulden- und Zahlungsunion. Zeigen Sie Mut zur Wahrheit: Sagen Sie Nein zu Euro, ESM, TTIP, TISA und CETA, Chlorhuhn und Genfraß. Nein zu den Arbeitslosen- u. Schuldenrekorden. Ja zu Österreich als neutrale,  demokratische Republik mit künftiger starker direkter Demokratie nach Schweizer Muster! Die Politik muss über die Meinung der Bevölkerung Bescheid wissen. Alles sollten einfordern, dass die Regierung  ihre Pflicht zu erfüllen hat, nämlich als vom Volk gewählte Beauftrage den Willen des Volkes zu erkennen und umzusetzen. Eine Zusammenarbeit der Staaten ist selbstverständlich anzustreben und kann mit zwischenstaatlichen Verträ­gen jederzeit erfolgen. Österreich muss zurück zu einer Ord­nung, in der die Politik ständig bemüht ist, solche Gesetze zu for­mulieren, die unter Einhaltung der Menschen- und Völkerrechte und der Bundesverfassung das Wohl aller im Vordergrund steht und mit denen alle einverstanden sein können. Friede und Allgemeinwohl statt einer Unfriedenspolitik der Gewinnmaximierung! 

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Neoliberal ist nicht ideal, schon gar nicht sozial. Die EU-Verträge öffnen die Schere zwischen Arm und Reich, bringen jedes Jahr für die Österreicher neue Arbeitslo­sen- und Staatsschuldenrekorde, während das Realein­kommen seit dem EU-Beitritt gesunken ist. Der Euro heißt im Volksmund „Teuro“ und für seine „Rettungs­schirme“ zahlen wir Milliarden und haften für zig Milliar­den Euro. Österreich ohne EU würde es besser gehen: Die Schweiz, Norwegen und Island zeigen es vor.









Renate Zittmayr zum EU-Austritts-Volksbegehren


 
 Renate Zittmayer (zweite von links)

Die EU ist auf eine industrialisierte Landwirtschaft ausge­richtet mit all ihren negativen Auswirkungen für Mensch und Umwelt. Importierte GVO- (genmanipulierte) Fut­termittel, Vervielfachung des Chemieeinsatzes, Subven­tionsdschungel wären ohne die EU kein Thema mehr. Der „freie“ Markt und die Globalisierung vernichten die Existenz der Bauern. Täglich werden in Österreich neun landwirtschaftliche Betriebe geschlossen; sie weichen der Agrarindustrie. Nur außerhalb der EU wird es gelingen, wieder einen gesunden Bauernstand herzustellen, der in der Lage ist, gesunde Lebensmittel für unsere Bevölke­rung zu produzieren. Wir brauchen eine kleinstrukturierte Landwirtschaft und mittelständische Gewerbebetriebe, um eine Nahversorgung auch in evtl. Krisenzeiten zu gewährleisten.

Interview mit Renate Zittmayer:




Argumente zum EU-Austritts-Volksbegehren von Mag. Markus Lechner



 

Als Volkswirt, der seine Ausbildung überwiegend an der Universität Zürich absolviert hat und Jahrzehnte in ein­schlägiger höherer Funktion im öffentlichen Dienst tätig ist, halte ich den Austritt aus der Europäischen Union aus vielfältigen Gründen für die einzig sinnvolle Zukunftsper­spektive für Österreich. Der öffentliche Gesamthaushalt Österreichs ist seit dem EU-Beitritt massiv in eine finanzi­ele Schräglage geraten. Die realen Nettoeinkommen der Arbeitnehmer und auch vieler Unternehmer und Pensio­nisten nehmen seit Jahren dramatisch ab. In welchem finanziellen Umfang die österreichischen Städte, Gemeinden und Bundesländer an den periodischen Überweisungen des „Mitgliedsbeitrags“ an die EU beteiligt sind, wird von der Politik verschwiegen. Dadurch wird eine öffentliche Dis­kussion der Kosten und Nutzen des Überweisungsanteils jeder Gebietskörperschaft verunmöglicht.